Mandantenbrief Steuern:
- Fristen für die Steuererklärung 2018
- Umsatzsteuerliche Korrektur bei Bauträgern
- Steuerneutrale Realteilung
- Steuerliche Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bei Auslandsreisen
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Mandantenbrief Steuern:
Recht
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Steuern
Die Finanzverwaltung NRW hat mitgeteilt, dass die Bearbeitung der abgegebenen Einkommensteuererklärungen 2018 Anfang März 2019 beginnen wird. Andere Steuerarten werden vermutlich erst später bearbeitet werden können.
Die Bearbeitungszeit im Finanzamt ist nach unserer Erfahrung höchst unterschiedlich. Es gibt Fälle, in denen zwischen der Erklärungsabgabe und der Erteilung des Steuerbescheides nur zwei bis drei Wochen liegen, leider aber auf Fälle, in denen sich das Finanzamt mehrere Monate Zeit gelassen hat. In der Regel wird im Finanzamt nach Eingang bearbeitet, wenn es dort zu Personalengpässen kommt, bleiben Steuererklärungen oft sehr lange liegen. Diese Fälle sind nach unseren Feststellungen leider häufiger geworden.
Wenn Sie auf eine Erstattung warten und beim selben Finanzamt zwischenzeitlich eine andere Steuer zu zahlen haben, kann im Hinblick auf die ausstehend Erstattung eine Verrechnungsstundung sinnvoll sein.
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Offenbar wurden durch ein Versehen des Rechenzentrums der Finanzverwaltung in NRW Erinnerungen an die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Fällen versendet, bei denen hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wenn Sie als Mandant hiervon betroffen sind, wenden Sie sich bitte an uns.
Stand: 06.02.2019
Recht
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Recht
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Mandantenbrief aktuell u. a. zum Gesellschaftsrecht (Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags, Einziehung des Geschäftsanteils eines Geschäftsführers); Arbeitsrecht (Mindestlohn-Vergütung von Bereitschaftszeiten, Rückzahlung von Fortbildungskosten, Schutz bei Schwangeren – Schichtarbeit/Nachtarbeit) und dem Reiserecht (Erstattung von Provisionen bei Flugannullierung)
Hier erhalten Sie den Text als PDF-Dokument.Recht
Mandantenbrief aktuell u. a. zum Arbeitsrecht (Arztbesuch während der Arbeitszeit, Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen); Mietrecht (Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung, geplante Änderung bei der Mietpreisbremse) und dem Verbraucherrecht (Beratungspflicht einer Versicherung bei Prämienfreistellungsverlangen)
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