- Kindergeld bei aus mehreren Teilen bestehenden Ausbildungen
- Steuervorteile für Elektroautos/Hybridfahrzeuge als Firmenwagen
- Provisionsvorauszahlungen
- Auszahlungen aus Alt-Lebensversicherungen
Mandantenbrief Steuern November 2018 (3)
Steuern
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Steuervorhaben der neuen Bundesregierung • US-Steuerreform • Werbungskosten bei Auslandssemester • Grunderwerbsteuer bei Eigentumswohnungen
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Kindergeld: Ende der Berufsausbildung • Doppelte Haushaltsführung • Steuerliche Folgen des Handels mit Bitcoins • Steuererklärung 2017: Wegfall der Belegvorlagepflicht
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: neue Wertgrenzen ab 1.1.2018 • Rechengrößen der Sozialversicherung • Betriebsrentenstärkungsgesetz • Abgabe- und Zahlungstermine 2018 • Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen bei Auslandsreisen
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Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für 2017 • Zuzahlungen bei Firmenwagen • Pauschbeträge für Sachentnahmen • Anschaffungsnahe Herstellungskosten
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Kosten eines Scheidungsverfahrens • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen • Bewertung und Erhaltungsaufwendungen bei schenkweise übertragenen Immobilien
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Häusliches Arbeitszimmer • Country-by-Country Reporting • Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen • Privatnutzung eines Betriebs-Kfz durch Einzelunternehmer
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Kleinbetragsrechnung
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.11.2015 verlautbart, dass sogenannte Kleinbetragsrechnungen nunmehr bis 250,00 € vorliegen. Bisher duften 150,00 € nicht überschritten werden.
Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2017. Entscheidend ist, dass die abgerechnete Lieferung oder sonstige Leistung ab dem 01.01.2017 erbracht wurde.
Die Kleinbetragsregelung ermöglicht es, den Vorsteuerabzug auch dann zu erlangen, wenn auf der Rechnung oder dem Kassenbon Name und Anschrift des Leistungsempfängers nicht genannt ist, z.B. bei einem Kassenbon des Baumarktes oder einer Tankquittung.
Bitte beachten Sie den üblichen Hinweis:Bitte treffen Sie keine Entscheidungen, ohne sich vorher fachkundig rückversichert zu haben.